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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen der
My Cleanx Gebäudereinigung
Buchenring 23, 76297 Stutensee
Inhaber: Madleen Kucas
AG Karlsruhe, Ust-ld-Nr.: 65 734 926 803

Steuer-Nr.:  34234/36298


§1 ALLGEMEINES - GELTUNGSBEREICH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ,,AGB" genannt) gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des §14 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die My Cleanx Gebäudereinigung
Inhaberin Frau Madleen Kucas Buchenring 23 76297 Stutensee mit ihrem Vertragspartner (nachfolgend auch ,,Auftraggeber“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter
finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im My Cleanx Gebäudereinigung
Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
§2 ART, UMFANG UND AUFTRAGSDAUER DER LEISTUNG
1. Ist eine Erklärung des Auftraggebers als Angebot zu qualifizieren, so kann die My Cleanx Gebäudereinigung dieses innerhalb von 2Wochen annehmen. 
Im Übrigen sind Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der My Cleanx Gebäudereinigung verbindlich,
wenn der Auftraggeber ein Angebot / einen Auftrag von der My Cleanx Gebäudereinigung
unterzeichnet, das diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber eine schriftliche
Auftragsbestätigung von der My Cleanx Gebäudereinigung erhalten hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart ausgeführt. Ergänzungen oder
Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Textform (§126b BGB). Mit Ausnahme der Inhaberin  sind die Mitarbeiter der My Cleanx Gebäudereinigung nicht berechtigt.
3. Die Auftragsdauer für Arbeiten in der Unterhaltsreinigung beträgt — soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist — ab Auftragsbeginn ein Jahr. 
Wird das Vertragsverhältnis nicht drei Monate
vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die
Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit beträgt ebenfalls drei Monate zum Ende der laufenden Auftragsdauer.

§3 ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG
1. Die Reinigungsleistungen der My Cleanx Gebäudereinigung gelten bei wiederkehrenden
Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn nicht der Auftraggeber unverzüglich
— spätestens bei Ingebrauchnahme— schriftlich Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art, Bild und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
2. Bei einmaligen Reinigungsleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme — ggf. auch abschnittsweise — spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die My Cleanx Gebäudereinigung . Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gelten die Reinigungsleistungen als abgenommen.
3. Werden von dem Auftraggeber berechtigte Mängel der vertraglich vereinbarten Reinigungsleistung
gerügt, so ist die My Cleanx Gebäudereinigung zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Für
Mängel und Schäden, die darauf zurück zu führen sind, dass der Auftraggeber wichtige
Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an
die My Cleanx Gebäudereinigung weitergegeben hat, wird keine Haftung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder die My Cleanx Gebäudereinigung trotz einer ihr gesetzten, angemessenen Nachfrist den Mängel nicht beseitigt, kann der Auftraggeber anstelle
der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder von dem Vertrag
zurücktreten. Bei einem nur geringfügigen Mängel ist ein Rücktritt durch den Auftraggeber
ausgeschlossen.
5. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die My Cleanx Gebäudereinigung oder eines seiner Erfüllungsgehilfen verlangt werden sowie bei der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt nicht bei der Verletzung von
vertragswesentlichen Pflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, auf die der
Auftraggeber vertraut und auch vertrauen darf, z. b. die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung
sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße
Abnahme der Reinigungsleistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von
Personal des Auftraggebers bezwecken. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch
vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Reinigungsleistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe
des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Reinigungsleistungen auf zwei
Monatsvergütungen.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Abnahme.
§4 AUFMASS
1. Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und
Abrechnung von Gebäudereinigungsleistungen unter Berücksichtigung der Grundsätze der VOB und
VOL des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks zu ermitteln.
2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zu Grunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von
Auftraggeber und der My Cleanx Gebäudereinigung gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
§5 PREISE
Die im Angebot / Auftrag festgelegten Preise enthalten die zum Zeitpunkt des Angebotes / Auftrags geltende
gesetzliche Mehrwertsteuer sowie andere öffentliche Abgaben. Bei deren Änderung ändern sich auch die
Preise entsprechend. Mehr-, Zusatz- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
§6 HAFTUNG
Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet die My Cleanx Gebäudereinigung im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. 
Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein Versicherungsnachweis auszuhändigen. Der Auftraggeber hat nach Abnahme der Reinigungsleistungen, diese auf Ordnungsgemäßheit zu untersuchen und festgestellte Mängel
sowie verdeckte Mängel nach deren Entdeckung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 5 Tagen
schriftlich anzuzeigen. Für Schäden, die der My Cleanx Gebäudereinigung nicht unverzüglich gemeldet
werden, entfällt die Haftung.
§7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND AUFRECHNUNG
1. Rechnungen sind  innerhalb von  7 Tagen nach Zugang zahlbar, sofern nicht
anders vereinbart.
2. Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
3. Monatspauschalen sind spätestens am letzten Tage des laufenden Monats fällig, sofern nicht anders
vereinbart.
4. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils
gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 247 BGB berechnet. Die
Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt.
5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen
wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
§8 DATENSPEICHERUNG
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
§9 GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der My Cleanx Gebäudereinigung; die My Cleanx Gebäudereinigung ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz zu
verklagen.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Soweit diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen
rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den
wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten wenn sie
die Regelungslücke gekannt hätten.
§10 ÜBERNAHMEREGELUNG
1. Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitnehmer abzuwerben.
2. Eine Vermittlung liegt unwiderleglich vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder
wirtschaftlich verbundenes Unternehmen während der Dauer dieses Vertrages mit einem Mitarbeiter
des Auftragnehmers ein Arbeitsverhältnis eingeht.
3. Eine Vermittlung liegt auch dann unwiderleglich vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm
rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach
Beendigung dieses Vertrages mit einem Mitarbeiter des Auftragnehmers ein Arbeitsverhältnis
eingeht.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer mitzuteilen, ob und wann ein Arbeitsvertrag
abgeschlossen wurde. Wenn im Streitfall der Auftragnehmer Indizien glaubhaft macht, die ein
Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem seiner Beschäftigten vermuten lässt, so
trägt der Auftraggeber die Beweislast dafür, dass ein Arbeitsverhältnis nicht besteht.
5. In den oben genannten Fällen hat der Auftraggeber eine Vermittlerprovision an den Auftragnehmer
zu zahlen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind in gleichem Umfang provisionspflichtig wie
unbefristete.
6. Die Höhe der Vermittlerprovision beträgt das 2,5 fache des vereinbarten Honorars.

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